



Dipl. Ing. Norbert Becker engagiert
sich ehrenamtlich als Leiter der
Arbeitsgruppe Schimmelpilze
4.12 im WTA

TÜV-Zertifizierter Sachverständiger
für die Erkennung, Bewertung und
Sanierung von Schimmelpilzschäden
in Innenräumen.

Mitglied des sachverständigen
Kreises im DHBV
Fachbereichsleiter Schimmelpilze

Von der HWK Köln ö.b.u.v.
Sachverständiger
für Holz- und Bautenschutz

ZDH-zertifizierter
Sachverständiger
für das Bauwesen
Qualifikationen
Seit über 30 Jahren
Herr Diplom-Ingenieur Norbert Becker setzt sich seit über 30 Jahren mit Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall, sowie gesundem Wohnen (Baubiologie) auseinander. Mit seinem Bruder baute er das größte Unternehmen in Deutschland auf, welches sich mit der nachhaltigen Sanierung von feuchtigkeits- und schimmelpilzgeschädigten Gebäuden beschäftigt.
Als technischer Leiter war er für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter zuständig. Diese Erfahrung war die Grundlage für die Gründung des Sachverständigenbüros Becker & Partner.
Durch die wissenschaftlichen Arbeiten und Begleitung von Studenten zu den Diplom- bzw. Bachelor-Arbeiten, war die Grundlage für die Gründung des Instituts Becker & Partner GbR gegeben.
Darüber hinaus führen wir zusätzlich umfangreiche Referenten- sowie Sachverständigentätigkeiten, Aus- und Fortbildung für den TÜV Rheinland, diverse Handwerkskammern und für den Deutschen Holz- und Bautenschutzverband in den Themenbereichen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall durch.
Vita
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Dachdecker
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Bauingenieur
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Technischer Leiter eines großen Sanierungsbetriebes
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Staatlich geprüfter Holz- und Bautenschutztechniker
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Europa-Sachverständiger
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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
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TÜV-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung und Beurteilung von Schimmelpilzschäden
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Fachbereichsleiter im deutschen Holz- und Bautenschutzverband Fachbereich Schimmelpilz
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WTA Arbeitsgruppenleiter Schimmelpilz
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Mitautor von verschiedenen Merkblättern
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Autor zahlreicher Fachpublikationen
Lehrgänge
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TÜV-zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzschäden in Wohnräumen
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TÜV-Zertifikat für die fachgerechte Schimmelpilzbeseitigung in Ge-bäuden
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Sachkundenachweis Holzschutz am Bau
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Lehrgang Pilzbestimmung
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TÜV-Zertifikat Injektionstechnik
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TÜV-Zertifikat Beton-Instandsetzung
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TÜV-Zertifikat Oberflächenschutz
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TÜV-Zertifikat Fassadenschutz
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TÜV-Zertifikat Bauwerkstrockenlegung
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TÜV-Zertifikat Mauerwerk-Diagnostik
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TÜV-Zertifikat Sanierputzsysteme
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SIVV Schein
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KMB-Schein
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WHG 19–Schein
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Unser Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist:
Dipl.-Ing. Norbert Becker
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der Handwerkskammer zu Köln
Durch eine Überprüfung der besonderen Sachkunde vor einem speziellen Gremium können sich Sachverständige qualifizieren. Bei positivem Überprüfungsbescheid erfolgt dann auf Antrag eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger (ö.b.u.v. SV.) für das spezielle Sachgebiet von den jeweiligen bestellenden Kammern.
In Deutschland sind folgende Kammern berechtigt, Bausachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen:
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Architektenkammern
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Ingenieurkammern
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Handwerkskammern (HWK)
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Landwirtschaftskammern
Logo der Sachverständigen
Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird dem Sachverständigen bescheinigt, dass er auf seinem Sachgebiet über überdurchschnittliches Fachwissen verfügt. Als äußeres Zeichen seiner öffentlichen Bestellung ist er berechtigt, das geschützte Logo der ö.b.u.v. Sachverständigen zu führen.
Die öffentliche Bestellung und das damit im Rahmen einer Sachkundeüberprüfung nachgewiesene Fachwissen gilt in Fachkreisen als Qualitätsnachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf seinem Bestellungsgebiet und unterscheidet Ihn vom „freien Sachverständigen”.
Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger” ist nicht geschützt, so dass jeder diesen Begriff ohne Nachweis in Verbindung mit seinem Namen führen kann. Der Begriff „Sachverständiger” hat somit keinerlei Aussagekraft über die fachlichen Fähigkeiten der Person, was im Umkehrschluss aber nicht generell bedeutet, dass nicht öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nicht auch über ein umfassendes Fachwissen verfügen können.
Da sich Gerichte vielfach zur Klärung von streitigen Sachverhalten Sachverständige für die Klärung spezialthemenspezifischer Fragen als Erfüllungsgehilfen hinzuziehen, benötigen sie dafür verlässliche und kompetente Partner.
Aus diesem Grund bedienen sich Gerichte, bis auf wenige Ausnahmen, nur öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Erstellung sogenannter Gerichtsgutachten.
